Aufgrund der Corona-Pandemie befindet sich Deutschland erneut in einem Lockdown. Es gelten zahlreiche Einschränkungen für das öffentliche Leben, wie beispielsweise ein in weiten Teilen geschlossener Einzelhandel. Ausgenommen davon bleiben jedoch Prüfstellen- und Werkstattbesuche, die trotz Ausgangsbeschränkungen weiterhin erlaubt sind. Die Bundesregierung stuft die Hauptuntersuchung als wesentliche Dienstleistung für eine zuverlässige Mobilität ein. Schon im ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 war die HU weiterhin geregelt möglich – diese ist nach wie vor Pflicht bei jedem zugelassenen Fahrzeug.
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